Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der DENTALGARAGE UG & Co.KG
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der DENTALGARAGE UG & Co.KG, Thorackerstraße 16, 96052 Bamberg („DENTALGARAGE“) und ihren Kunden über Service-, Installations-, Reparatur-, Wartungs- und Validierungsleistungen sowie über die Lieferung von Ersatzteilen, Reparaturtauschgeräten/-teilen und gebrauchten Geräten.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. DENTALGARAGE schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn DENTALGARAGE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten nur für Verträge, bei denen DENTALGARAGE selbst Vertragspartner des Kunden ist.
Führt DENTALGARAGE Leistungen im Auftrag der Altmann Dental GmbH & Co. KG oder eines anderen Unternehmens aus, ohne vom Kunden selbst beauftragt worden zu sein, entsteht allein durch die Ausführung dieser Leistungen kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen DENTALGARAGE und dem Kunden. Vertragliche Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag richten sich gegen den jeweiligen Vertragspartner des Kunden. Gesetzliche außervertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
Erteilt der Kunde DENTALGARAGE im Rahmen eines solchen Einsatzes einen zusätzlichen Auftrag und nimmt DENTALGARAGE diesen im eigenen Namen an, kommt hinsichtlich dieser Zusatzleistung ein gesonderter Vertrag zwischen DENTALGARAGE und dem Kunden zustande. Für diesen gelten diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote von DENTALGARAGE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag und den hierzu getroffenen individuellen Vereinbarungen.
DENTALGARAGE ist berechtigt, zur Leistungserbringung entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte einzusetzen. Gesetzliche und datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Angegebene Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 3 Service, Reparatur, Wartung und Validierung
DENTALGARAGE führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht unter Beachtung der für die jeweilige Leistung einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durch.
Ist bei Auftragserteilung nicht abschließend feststellbar, ob und mit welchem Aufwand ein Gerät repariert werden kann, umfasst der Auftrag – soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Reparaturerfolg vereinbart wurde – die entgeltliche Fehlersuche, Diagnose und einen fachgerechten Reparaturversuch. Der hierfür angefallene Aufwand ist nach den vereinbarten Konditionen auch dann zu vergüten, wenn eine erfolgreiche oder vollständige Reparatur nicht möglich ist.
Eine bestimmte Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software, technischen Unterlagen oder Herstellerunterstützung wird von DENTALGARAGE nicht zugesagt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für ältere, abgekündigte oder vom Hersteller nicht mehr unterstützte Geräte.
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine Reparatur aufgrund fehlender Ersatzteile, fehlender Herstellerunterstützung, des technischen Zustands des Geräts oder aus anderen von DENTALGARAGE nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich oder nur mit erheblich höherem Aufwand durchführbar ist, informiert DENTALGARAGE den Kunden. Ohne Freigabe des gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Aufwands kann DENTALGARAGE die Arbeiten einstellen. Der bis dahin beauftragte und angefallene Aufwand bleibt vergütungspflichtig.
Zeigt sich während einer Leistung, dass zusätzliche, bei Auftragserteilung nicht erkennbare Arbeiten erforderlich sind und hierdurch nicht nur unerhebliche Mehrkosten entstehen, wird der Kunde vor deren Ausführung informiert und seine Freigabe eingeholt.
Bei Validierungen, Prüfungen und Messungen beziehen sich die Ergebnisse auf die zum Zeitpunkt der Durchführung festgestellten Verhältnisse. Die gesetzlichen Pflichten des Kunden als Betreiber bleiben unberührt.
Prüfungen, Validierungen, Einweisungen oder sonstige Leistungen, die über die gesetzlich oder vertraglich zur konkret beauftragten Leistung gehörenden Maßnahmen hinausgehen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkung des Kunden und Voraussetzungen vor Ort
Der Kunde stellt DENTALGARAGE rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Geräte und Zugänge zur Verfügung und beschreibt bekannte Fehler und Störungen so vollständig wie möglich.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die vereinbarte Leistung erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen am Leistungsort vorhanden sind. Hierzu gehören, soweit erforderlich, insbesondere geeignete Stromversorgung, Wasser und Abwasser, Druckluft, Absaugung, Netzwerk- und Internetanschlüsse sowie erforderliche Zugänge zu IT-Systemen.
Bau-, Elektro-, Sanitär-, Netzwerk- oder sonstige bauseitige Installationsarbeiten sind nicht Bestandteil der Leistung von DENTALGARAGE, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Beruhen Planung oder Ausführung auf Angaben, Maßen oder technischen Informationen des Kunden und stellen sich diese als unrichtig oder unvollständig heraus, kann der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand berechnet werden, soweit DENTALGARAGE die Abweichung nicht zu vertreten hat.
Entstehen aufgrund fehlender kundenseitiger Voraussetzungen, nicht gewährleisteter Zugänglichkeit oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände Wartezeiten, zusätzliche Arbeitszeiten oder zusätzliche Anfahrten, kann der dadurch entstehende Aufwand nach den vereinbarten Konditionen berechnet werden.
Geräte und Teile, die DENTALGARAGE zur Bearbeitung übergeben werden, sind vom Kunden, soweit erforderlich, zuvor fachgerecht zu reinigen und zu desinfizieren. DENTALGARAGE kann die Bearbeitung erkennbar kontaminierter oder nicht sicher handhabbarer Geräte bis zur Herstellung eines sicheren Zustands ablehnen.
Soweit Geräte oder Systeme Daten, Programme oder individuelle Einstellungen enthalten, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und vollständige Datensicherung vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
DENTALGARAGE ist nicht für Störungen oder Beeinträchtigungen verantwortlich, die ausschließlich auf vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Hardware, Software, Netzwerke, Internetverbindungen oder sonstige IT-Infrastruktur zurückzuführen sind. Die Haftungsregelungen des § 9 bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit kein Fest- oder Pauschalpreis vereinbart wurde, werden die Leistungen nach den bei Auftragserteilung geltenden und dem Kunden zugänglich gemachten Servicekonditionen von DENTALGARAGE abgerechnet. Berechnet werden können insbesondere Arbeits- und Montagezeiten, An- und Abfahrtszeiten, Fahrzeug- und Fahrtkosten, vom Kunden zu vertretende Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten sowie erforderliche Ersatz- und Verbrauchsteile, Kleinteilepauschalen sowie Versand- und Verpackungskosten.
Die jeweils maßgeblichen Servicekonditionen werden dem Kunden vor oder bei Auftragserteilung in geeigneter Weise zugänglich gemacht, insbesondere durch Übermittlung in Textform oder durch einen entsprechenden Hinweis auf deren Abrufmöglichkeit.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Soweit für eine Leistung gesetzlich eine Abnahme Voraussetzung der Fälligkeit ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme und Fälligkeit unberührt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Abnahme
Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, hat der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.
§ 7 Ersatzteile, Reparaturtausch und gebrauchte Geräte
Die vereinbarte Beschaffenheit von Ersatzteilen, Reparaturtauschgeräten/-teilen und gebrauchten Geräten ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Produktbeschreibung.
Bei gebrauchten Geräten stellen alters- und nutzungsübliche Gebrauchsspuren keinen Mangel dar, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen oder dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt waren.
Ist eine Lieferung ausdrücklich als Reparaturtausch vereinbart, setzt der hierfür vereinbarte Preis die Rückgabe des entsprechenden defekten Altgeräts oder Altteils voraus. Rückgabefristen und ein bei Nicht-Rückgabe gegebenenfalls anfallender Zuschlag ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DENTALGARAGE.
§ 8 Mängelrechte und Garantieleistungen
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
Der Kunde hat DENTALGARAGE Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
Mängelrechte bestehen nicht, soweit der beanstandete Zustand nach Ablieferung bzw. Abnahme durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, nicht freigegebene Veränderungen, äußere Einwirkungen oder Eingriffe Dritter entstanden ist.
Soweit § 377 HGB auf einen Warenkauf Anwendung findet, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
Eine Garantie übernimmt DENTALGARAGE nur, wenn dies ausdrücklich als eigene Garantie zugesagt wurde.
Führt DENTALGARAGE Garantiearbeiten für einen Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer aus, wird DENTALGARAGE hierdurch nicht selbst zum Garantiegeber. Umfang und Voraussetzungen der Garantieleistung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.
Gesetzliche Mängelansprüche bleiben von einer Garantie unberührt.
§ 9 Haftung
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DENTALGARAGE nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DENTALGARAGE.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
DENTALGARAGE behandelt die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Patienten-, Praxis-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich und beachtet die einschlägigen gesetzlichen Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten.
DENTALGARAGE verpflichtet die von ihr eingesetzten Personen entsprechend zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Soweit DENTALGARAGE im Rahmen einer Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür nach Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende gesonderte Vereinbarung. Diese geht hinsichtlich der Auftragsverarbeitung den Regelungen dieser AGB vor.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bamberg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Version: DG-AGB 1.0 Stand: 27.08.2026